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Landessammlungen Niederösterreich
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Pfandbrief, Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich, 50 Schilling Gold
Landessammlungen Niederösterreich
Foto: Susanna Hofmann

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Pfandbrief, Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich, 50 Schilling Gold

ObjektnameAnleihe
Herausgeber/in
Datierung1908
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/345
ProvenienzWien
Beschreibung
Äußerst dekoratives Jugendstil-Papier nach einem Entwurf von Hans Götzinger, mit Niederösterreich-Wappen-Abbildung, Burg Kreuzenstein und komplettem Kupponbogen, orange, 2-sprachig, X. Wien, um 1908 Zinsenscheine Nr.1 (1.Oktober 1928) bis 20 (1.April 1938) und Erneuerungsschein.
Inschriften
50 Schilling Gold. 7%. Serie A, 7%, No. [keine Nummer]. Pfandbrief der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich über Fünfzig Schilling Gold. 10,5860433 Gramm Feingold welche mit Sieben von Hundert fürs Jahr verzinst werden. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt halbjährig am 1. April und am 1. Oktober und zwar erstmalig an dem der Ausstellung nächstfolgenden der genannten Termine. Der Pfandbrief wird binnen 6 Monaten nach erfolgter Verlosung oder Kündigung, jedenfalls aber längstens in 40 Jahren vom Ausstellungstage an zum Nennwerte dem Überbringer bei der Kassa der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich ausbezahlt. Die Zinsscheine und die aufgerufenen Stücke sind nach Wahl der Anstalt nach ihrem Nennwerte in Bundesgoldmünzen der geltenden Währung oder in sonstigen gesetzlichen Zahlungsmitteln dieser Währung unter Zugrundelegung des am Fälligkeitstage in London notierten Goldpreises zahlbar. Das Kuratorium ist auch berechtigt, aus den Mitteln, die ihms aus Rückzahlungen von Hypothekardarlehen zufließen, Pfandbriefe anzukaufen und aus dem Umlaufe zu ziehen. Die aus der Gewährung von auf Schilling Gold lautenden Hypothekardarlehen sich ergebenden Geschäfte sind nach dem Anstaltsstatute als ein getrennter Geschäftszweig mit abgesonderter Verrechnung zu führen. Das aus diesem Geschäftszweige erworbene Anstaltsvermögen dient gemäß § 4 des Statutes zur vorzugsweisen Deckung auf Schilling Gold lautenden Pfandbriefe und zwar sowohl der Verzinsung als der Einlösung derselben. Es sind demnach alle Teile dieses Vermögens und zwar sowohl das unbewegliche Vermögen als die Tilgungsfonds, die Reservefonds und alle sonstigen Fonds als Kaution bestellt. In Ansehung derjenigen als Kaution bestellten Vermögensobjekte, an welchen ein bücherliches Recht erworben werden kann, wird das Kautionsband in den öffentlichen Büchern auf Grund einer von der Anstalt auszustellenden Erklärung eingetragen. Außerdem haftet das Land Niederösterreich für alle von der Hypothekenanstalt eingegangenen Verbindlichkeiten. Wien, am [kein Datum eingesetzt]. Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich: Vorsitzender des Kuratoriums: [Unterschrift unleserlich]. Mitglied des Kuratoriums: Josef ... [unleserlich]. Direktor: [Unterschrift unleserlich]. Kassenvorstand: [keine Unterschrift]. Vorstehender Pfandbrief ist statutenmäßig gedeckt. Für die n.-ö. Landesregierung: Mitglied der n.-ö. Landesregierung: Beirer.
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/166
undatiert
  • Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/256
25.02.1899
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
  • Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/79
11.10.1913
  • Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/85
22.04.1939
  • Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/23
17.04.1913
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Versicherungspolizze
LK197/51
20.06.1900
  • Niederösterreichische Landes-Lebens und Rentenversicherungsanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Versicherungspolizze
LK197/54
01.07.1920
  • Niederösterreichische Landes Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsanstalt