Pfandbrief, Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich, 10.000 Schilling in Gold
ObjektnameAnleihe
Herausgeber/in
Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Datierungundatiert
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/166
Beschreibung
Erstmals angeboten mit Ansicht eines Stadtplatzes mit Standeln von Hans Götzinger druckfrisch. Unterschriften von Streeruwitz u. Anton Ofenböck alle Kupons (Nr. 1-20) und Talon vorhanden.
Inschriften
„Serie F, No. [keine Nummer]. PFANDBRIEF der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich über Zehntausend Schilling Gold 2117 29867 Gramm Feingold welche mit SIEBEN VON HUNDERT fürs Jahr verzinst werden. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt halbjährig am 1. April und am 1. Oktober und zwar erstmalig an dem der Ausstellung nächstfolgenden der genannten Termine. Der Pfandbrief wird binnen 6 Monaten nach erfolgter Verlosung oder Kündigung, jedenfalls aber längstens in 40 Jahren vom Ausstellungstage an zum Nennwerte dem Überbringer bei der Nassa der Landes-Hypothekenanstalt für Niederösterreich ausbezahlt. Die Zinsscheine und die aufgerufenen Stücke sind nach Wahl der Anstalt nach ihrem Nennwerte in Bundesgoldmünzen der geltenden Währung oder in sonstigen gesetzlichen Zahlungsmitteln dieser Währung unter Zugrundelegung des am Fälligkeitstage in London notierten Goldpreises zahlbar. Das Kuratorium ist auch berechtlgt, aus den Mitteln, die ihm aus Rückzahlungen von Hypothekardarlehen zufließen, Pfandbriefe anzukaufen und aus dem Umlaufe zu ziehen. Die aus der Gewährung von auf Schilling Gold lautenden Hypothekardarlehen sich ergebenden Geschäfte sind nach dem Anstaltsstatute als ein getrennter Geschäftszweig mit abgesonderter Verrechnung zu führen. Das aus diesem Geschäftszweige erworbene und zu erwerbende Anstaltsvermögen dient gemäß § 4 des Statutes zur vorzugsweisen Deckung der auf Schilling Gold lautenden Pfandbriefe und zwar sowohl der Verzinsung als der Einlösung derselben. Es sind demnach alle Teile dieses Vermögens und zwar sowohl das unbewegliche Vermögen als die Tilgungsfonds, die Reservefonds und alle sonstigen Fonds sowie die Gesamtheit der Hypothekardarlehen für die Befriedigung der Ansprüche aus den Pfandbriefen als Kaution bestellt. In Ansehung derjenigen als Kaution bestellten Vermögensobjekte, an welchen ein bücherliches Recht erworben werden kann, wird das Kautionsband in den öffentlichen Büchern auf Grund einer von der Anstalt auszustellenden Erklärung eingetragen. Außerdem haftet das Land Niederösterreich für alle -von der Hypothekenanstalt eingegangenen Verbindlichkeiten. Wien, am [undatiert]. Landes- Hypothekenanstalt für Niederösterreich. Vorsitzender des Kuratoriums: E. Streeruwitz. Mitglied des Kuratoriums: Anton Ofenböck. Direktor: Dr. Karlik. Kassenvorstand: [keine Unterschrift]. Vorstehender Pfandbrief ist statutenmäßig gedeckt. Für die n.-ö. Landesregierung: „Beirer“.“.
Objektname: Anleihe
LK197/345
1908
- Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Objektname: Anleihe
LK197/79
11.10.1913
- Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Objektname: Anleihe
LK197/256
25.02.1899
- Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Objektname: Anleihe
LK197/85
22.04.1939
- Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Objektname: Prospekt
LK197/129
um 1925
- Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Objektname: Aktie
LK197/187
01.09.1910
- Moosbrunner Glasfabriks-Aktiengesellschaft
Objektname: Aktie
LK197/226
12.02.1910
- Wasserheilanstalt Kaltenleutgeben Dr. Wilhelm Winternitz
Objektname: Aktie
LK197/267
15.02.1923
- Montana Aktiengesellschft für Bergbau, Industrie und Handel