Skip to main content
Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440904
„CIRCULARE. Seine kaiserl. koenigl. apostol. Majestaet [...] ueber den eigentlichen Verstand des §. 124 des Gesetzes ueber Verbrechen und Strafen zu entschließen geruhet: Es sey bloß bei dem Wortlaute des Gesetzes stehen zu bleiben. gemaeß dessen der Namen des Selbstmoerders mit dem Inhalte seines Verbrechens nur damal an den Galgen geschlagen.[...] Wien den 9ten Jäner 1789. “
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

Permalink

„CIRCULARE. Seine kaiserl. koenigl. apostol. Majestaet [...] ueber den eigentlichen Verstand des §. 124 des Gesetzes ueber Verbrechen und Strafen zu entschließen geruhet: Es sey bloß bei dem Wortlaute des Gesetzes stehen zu bleiben. gemaeß dessen der Namen des Selbstmoerders mit dem Inhalte seines Verbrechens nur damal an den Galgen geschlagen.[...] Wien den 9ten Jäner 1789. “

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl Gottfried von Hugenstein
Datierung09.01.1789
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/18
ProvenienzWien
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE. Seine kaiserl. koenigl. apostol. Majestaet haben mittels Hofdekrets vom 5ten und Empfang 8ten gegenwaertigen Monats auf die vorgelegte Frage, ueber den eigentlichen Verstand des §. 124 des Gesetzes ueber Verbrechen und Strafen zu entschließen geruhet: Es sey bloß bei dem Wortlaute des Gesetzes stehen zu bleiben, gemaeß dessen der Namen des Selbstmoerders mit dem Inhalte seines Verbrechens nur damal an den Galgen geschlagen, und allgemein kundgemacht werden soll, wenn nemlich das vorausgegangene Verbrechen zur Zeit des Selbstmordes, als schon gesetzmaeßig erwiesen angesehen werden kann, wonach also alle weitere Frage von einer nach dem Tode des Selbstmoerders noch fortzusetzenden Inquisition sich behebet. Welches hiemit allen Kriminalgerichts= Behoerden zur genauen Nachachtung erinnert wird. / Ex Consilio Appelllat. infer. & anterioris Austriae. / Wien den 9ten Jäner 1789. / Karl Gottfried von Hugenstein.“
Mehr anzeigenWeniger anzeigen