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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1441067
„Circulare des k. k. Nieder=Oester. Appellations= und Criminal=Obergerichtes. [...] ueber die Frage: Wie der Criminal=Richter sich zu benehmen habe. wenn mit einem Verbrecher die Uebertretung des in dem Patente fuer das Lombardisch=Venetianische Koenigreich und Sued=Tirol vom 18. Januar 1818 enthaltenen Verbothes des Waffentragens zusammen trifft? [...] Wien den 10. September 1825. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„Circulare des k. k. Nieder=Oester. Appellations= und Criminal=Obergerichtes. [...] ueber die Frage: Wie der Criminal=Richter sich zu benehmen habe. wenn mit einem Verbrecher die Uebertretung des in dem Patente fuer das Lombardisch=Venetianische Koenigreich und Sued=Tirol vom 18. Januar 1818 enthaltenen Verbothes des Waffentragens zusammen trifft? [...] Wien den 10. September 1825. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Friedrich Christian von Gärtner
Erwähnte/r Carl Joseph Pratobevera
Erwähnte/r Anton von Plappart
Datierung10.09.1825
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/170
Provenienzk. k. Appellations- und Kriminalobergericht. Wien
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „Circulare des k. k. Nieder=Oester. Appellations= und Criminal=Obergerichtes. / Vermoege Hofdecretes vom 2., erhalten den 9. September 1825, wurde ueber die Frage: Wie der Criminal=Richter sich zu benehmen habe, wenn mit einem Verbrecher die Uebertretung des in dem Patente fuer das Lombardisch=Venetianische Koenigreich und Sued=Tirol vom 18. Januar 1818 enthaltenen Verbothes des Waffentragens zusammen trifft? In folge allerhoechster Entschließung vom 15. Junius 1825, Folgendes angeordnet: / „Nachdem die Uebertretung des Verbothes in Tragung unerlaubter Waffen durch kein ausdrueckliches Gesetz fuer eine schwere Polizey=Uebertretung erklaert worden ist, so koennen auch die Paragraphe 28 und 29 des 1. Theiles des Strafgesetzbuches auf derley Faelle keine Anwendung finden, und ist vielmehr der Verbrecher, welcher zugleich wegen Uebertretung des Gesetzes wegen Tragung verbothener Waffen beinzichtiget erscheint, nach ausgestandener Criminal=Strafe der zur Abstrafung eben genannter Uebertretungen bestimmten Behoerde zur weiteren Untersuchung zu uebergeben, welche jedoch in Bemessung der gesetzlich verwirkten Strafe nicht nur die Dauer, sondern auch die Strenge der von demselben bereits ausgestandenen Criminal=Strafe zu beruecksichtigen haben wird.“ / Welches den saemmtlichen anher unterstehenden Landgerichten in Oesterreich ob und unter der Enns, und im Herzogthume Salzburg zur Wissenschaft und Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird. / Wien den 10. September 1825. / Friedrich Christian Freyherr von Gaertner, k. k. Nieder=Oester. Appellations=Gerichts=Praesident. / Carl Joseph Pratobevera, k. k. Nieder=Oester. Appellations=Gerichts=Vice=Praesident. / Anton Ritter von Plappart, k. k. Nieder=Oester. Appellations=Rath.“
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