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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440897
„CIRCULARE von der kaiserl. koenigl. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / Se. k. k. Majestaet haben [...] befunden. daß dem Volke zu mehrerer Warnung. und Hindanhaltung boesgearteter Diebstaehle wiederholt kundgemacht werden soll: daß jene empfindliche Strafe. welche in dem §. 160. des Gesetzes ueber Verbrechen. Wien den 6ten May 1788. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„CIRCULARE von der kaiserl. koenigl. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / Se. k. k. Majestaet haben [...] befunden. daß dem Volke zu mehrerer Warnung. und Hindanhaltung boesgearteter Diebstaehle wiederholt kundgemacht werden soll: daß jene empfindliche Strafe. welche in dem §. 160. des Gesetzes ueber Verbrechen. Wien den 6ten May 1788. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Johann Anton von Pergen
Erwähnte/r Ferdinand von Sala
Datierung06.05.1788
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/12
ProvenienzÖsterreich unter der Enns. Wien
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE von der kaiserl. koenigl. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / Se. k. k. Majestaet haben durch Hofdekret vom 28ten April, und Empfang 5ten dieses zu entschließen befunden, daß dem Volke zu mehrerer Warnung, und Hindanhaltung boesgearteter Diebstaehle wiederholt kundgemacht werden soll: daß jene empfindliche Strafe, welche in dem §. 160. des Gesetzes ueber Verbrechen, und Strafen denjenigen Diebstaehlen ausgemessen ist, die mit erschwerenden Umstaenden begleitet sind, als da sind: wenn zur Nachtszeit an einem versperrten Gute, in Gesellschaft mehrerer Diebsgenossen waehrend einer Feuersbrunste, oder Wassernoth, oder an einem gottgeweihten Orte gestohlen worden, und welche Strafe wenigstens auf 8 Jahre festgesetzt ist, auch dann eintrete, wenn wirklich das gestohlene Gut auch von noch so geringem bedeutenden Werthe, und im Betrage, oder Geraethschaften noch so geringschaetzig seyn sollte. / Wien den 6ten May 1788. / Johann Anton Graf und Herr v. Pergen n.oe. Landmarschall, und Regierungs=Praesident.“
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