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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440988
„Kreisschreiben. [...] allen Dominien Obrigkeiten und Landgerichten auf das nachdruecklichste wiederholt einschaerfen. daß sie die sorgfaeltigste Wachsamkeit gegen Straßenraeubereyen. und auf verdaechtige. ohne Paß herumziehende Leute tragen. und in den Ortschaften tragen lassen. es moegen solche Menschen wo immer betretten werden sie in Verhaft nehmen lassen. [...]Traiskirchen am 30ten November 1810. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
© Landessammlungen NÖ

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„Kreisschreiben. [...] allen Dominien Obrigkeiten und Landgerichten auf das nachdruecklichste wiederholt einschaerfen. daß sie die sorgfaeltigste Wachsamkeit gegen Straßenraeubereyen. und auf verdaechtige. ohne Paß herumziehende Leute tragen. und in den Ortschaften tragen lassen. es moegen solche Menschen wo immer betretten werden sie in Verhaft nehmen lassen. [...]Traiskirchen am 30ten November 1810. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl Joseph von Stieler
Datierung30.11.1810
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/93
Provenienzk. k. Kreisamt V.U.W.W. Traiskirchen
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „Kreisschreiben. Da noch immer hier und da Straßenraeubereyen ausgeuebt werden, und die oeffentliche sowohl, als Privatsicherheit gefaehrdet wird; so muß man in Folge hohen Regierungsdekrets vom 17ten/30ten dieß allen Dominien Obrigkeiten und Landgerichten auf das nachdruecklichste wiederholt einschaerfen, daß sie die sorgfaeltigste Wachsamkeit gegen Straßenraeubereyen, und auf verdaechtige, ohne Paß herumziehende Leute tragen, und in den Ortschaften tragen lassen, es moegen solche Menschen wo immer betretten werden sie in Verhaft nehmen lassen, in dieser Absicht oeftere unvermuthete Streifereyen und Partikular = Visitationen veranstalten, und ueber etwa vorfallende Ereignisse aller Art sogleich die Anzeige an das Kreisamt erstatten sollen. / Traiskirchen am 30ten November 1810. / Karl Joseph Herr v. Stieler / k. k. n. oe. Regierungsrath und Kreishauptmann. / Vom k. k. n. oe. Kreisamte / V. U. W. W.“
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