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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440948
„CIRCULARE Gesammten Dominien und Ortsobrigkeiten dieses Viertels werden zu Folge hohen Regierungsdekret vom 24ten/30ten April, in der Anlage die erforderliche Anzahl Abdruecke des Circulars, woeurch, allen jenen das Tragen der Jaegerlivre, welche die Jaegerey nicht ordentlich erlernet haben, untersagt wird, zur gehoerigen Kundmachung anmit zugestellet. / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 30ten April 1804. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
© Landessammlungen NÖ

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„CIRCULARE Gesammten Dominien und Ortsobrigkeiten dieses Viertels werden zu Folge hohen Regierungsdekret vom 24ten/30ten April, in der Anlage die erforderliche Anzahl Abdruecke des Circulars, woeurch, allen jenen das Tragen der Jaegerlivre, welche die Jaegerey nicht ordentlich erlernet haben, untersagt wird, zur gehoerigen Kundmachung anmit zugestellet. / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 30ten April 1804. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl von Werner
Datierung30.04.1804
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/57
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE Gesammten Dominien und Ortsobrigkeiten dieses Viertels werden zu Folge hohen Regierungsdekret vom 24ten/30ten April, in der Anlage die erforderliche Anzahl Abdruecke des Circulars, woeurch, allen jenen das Tragen der Jaegerlivre, welche die Jaegerey nicht ordentlich erlernet haben, untersagt wird, zur gehoerigen Kundmachung anmit zugestellet. / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 30ten April 1804. / Karl Freyherr von Werner / Kreishauptmann.“
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