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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440911
„Auf Verordnung des loeblichen Magistrats der k. k. Haupt und Residenz=Stadt Wien hat der Hr. Hauseigenthuemer oder Administrator des Hauses Nro. 30 auf den Grund Windmühl den 1ten May d. J. um halb 10 Uhr bei dem Grundgericht unausbleiblich zu erscheinen. und ein schriftliches Verzeichniß seiner Inwohner mit sich dahin zu bringen. [...] Wien den 30ten April 1797. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
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„Auf Verordnung des loeblichen Magistrats der k. k. Haupt und Residenz=Stadt Wien hat der Hr. Hauseigenthuemer oder Administrator des Hauses Nro. 30 auf den Grund Windmühl den 1ten May d. J. um halb 10 Uhr bei dem Grundgericht unausbleiblich zu erscheinen. und ein schriftliches Verzeichniß seiner Inwohner mit sich dahin zu bringen. [...] Wien den 30ten April 1797. [...]“

ObjektnameZirkular
Datierung30.04.1797
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/25
ProvenienzConscriptions-Amt. Wien
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „Auf Verordnung des loeblichen Magistrats der k. k. Haupt und Residenz=Stadt Wien hat der Hr. Hauseigenthuemer oder Administrator des Hauses Nro. 30 auf den Grund Windmühl den 1ten May d. J. um halb 10 Uhr bei dem Grundgericht unausbleiblich zu erscheinen, und ein schriftliches Verzeichniß seiner Inwohner mit sich dahin zu bringen, auch alle inwohnende Familienhaepter maennlich oder weiblichen Geschlechts, von welchem Alter sie auch immer seyn moegen, sammt ihren Soehnen und sonstigen bei selben befindlichen maennlichen Dienstleuten oder Afterinwohnern von 16 15 bis 45 50 Jahren um so gewisser mit sich dahin zu stellen, als im widrigen der ausbleibende schaerfstens, so wei auch derjenige, der ein oder anderes Individuum verheimlichen, oder gar zu entweichen Gelegenheit geben duerfte, mit dem unnachsichtlich einzutreibenden Erlag vom Kopf pr. 300 fl. bestrafet, das entwichene Individuum aber bei seiner Ausfindigmachung oder Zurueckkunft im Tauglichkeitsfalle ohne weiteren zum Militair abgegeben werden wuerde. / Wien den 30ten April 1797. / Pr. Stadtwienerisches Conscriptions-Amt.“
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