Skip to main content
Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440887
„Wir Joseph der Zweyte. […] Um auch der strafenden Gerechtigkeit durch ein allgemeines Gesetz eine bestimmte Richtung zu geben; bei Verwaltung derseben alle Willkuhr zu entfernen; zwischen Kriminal und politischen Verbrechen eine anstaendige Graenzlinie auszuzeichnen; […] Wien. den 13ten Tag des Monats Jaener im siebenzehnhundert sieben und achtzigsten. unserer Reiche. […]"
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

Permalink

„Wir Joseph der Zweyte. […] Um auch der strafenden Gerechtigkeit durch ein allgemeines Gesetz eine bestimmte Richtung zu geben; bei Verwaltung derseben alle Willkuhr zu entfernen; zwischen Kriminal und politischen Verbrechen eine anstaendige Graenzlinie auszuzeichnen; […] Wien. den 13ten Tag des Monats Jaener im siebenzehnhundert sieben und achtzigsten. unserer Reiche. […]"

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Leopold Kolowrat-Krakowsky
Erwähnte/r Johann Rudolph Chotek
Erwähnte/r Anton Friedrich von Mayern
Datierung13.01.1787
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/3
ProvenienzWien
Beschreibung
Vierseitiger Druck; letzte Seite unbedruckt. Langform Titel: „Wir Joseph der Zweyte, […] Um auch der strafenden Gerechtigkeit durch ein allgemeines Gesetz eine bestimmte Richtung zu geben; bei Verwaltung derseben alle Willkuhr zu entfernen; zwischen Kriminal und politischen Verbrechen eine anstaendige Graenzlinie auszuzeichnen; wiesch Verbrechen und Strafen das billige Ebenmaß zu treffen, und die letzteren nach einem Verhaeltnisse zu bestimmen, damit ihr Eindruck nicht bloß vorübergehend seyn moege, wird das allgemeine Gesetz über Verbrechen und Strafen mit dem Befehle kund gemacht, daß von dem Tage der Kundmachung dasselbe unsern Unterthanen, Kriminalrichtern, und den zu Erhaltung der oeffentlichen Zucht, Ordnung und Sicherheit bestimmten politischen Behoerden zur allgemeinen Richtschnur dienen soll, nach welcher ueber jeden Kriminalverbrecher, der erst nach Ueberkommung dieses neuen Kriminalgesetzes bei dem Kriminalgerichte eingebracht worden, und also auch wider jeden wegen eines politischen Verbrechens bei der politischen Obrigkeit Gestellten das Strafurtheil zu faellen ist. […] Wien, den 13ten Tag des Monats Jaener im siebenzehnhundert sieben und achtzigsten, unserer Reiche, […] Joseph. / L.S.[/] Leopoldus Comes à Kollowrat, Reg is Boh iae Sup us & A.A. pri mus Canc ius. / Johann Rudolph Graf Chotek. / Tobias Philipp Freyherr von Gebler. / Ad Mandatum Sac ae. Caes o: Regiae Majestatis proprium. Anton Friedrich von Mayern.
Mehr anzeigenWeniger anzeigen