Kennkarte Deutsches Reich
ObjektnameAusweis
Artefakte von
Margarethe Tugemann
(1895)
Datierung9.1.1939
Material/TechnikPapier
Maße15 × 21 cm
InventarnummerLK2556/155
ProvenienzKlagenfurt
Beschreibung
Die Kennkarte stammt von Margarehte Tugemann, der einzigen Schwester von Arthur Fantl-Brumlik. Sie und ihr Mann Richard versorgten von Klagenfurt aus die Familie in Theresienstadt mit Essenspaketen. Margarethe Tugemann überlebte den Holocaust in einer "". Ihr Mann war Staatsbeamter und weigerte sich, die Scheidung einzureichen. Dafür verlor er ein seinen Arbeitsplatz. (Vgl. Zeilligner, Der Gürtel des Walter Fantl, S. 93.)
Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandsausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat mit 1. Oktober 1938 in Kraft. Neben dem Foto dienten damals noch die Fingerabdrücke zur Identifikation.
Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandsausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat mit 1. Oktober 1938 in Kraft. Neben dem Foto dienten damals noch die Fingerabdrücke zur Identifikation.
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Inschriften
"J"
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Objektname: Bescheid
LK2556/91
22.11.1939
- Arthur Fantl-Brumlik
Objektname: Bescheid
LK2556/90
18.11.1939
- Arthur Fantl-Brumlik
Objektname: Postkarte
LK2556/177
2.7.1943
- Margarethe Tugemann
- Hilda Fantl-Brumlik (geb. Tichler)