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Landessammlungen Niederösterreich
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Niederösterreichisches Landes-Eisenbahn-Anlehen 200 Kronen
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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Niederösterreichisches Landes-Eisenbahn-Anlehen 200 Kronen

ObjektnameAnleihe
Herausgeber/in Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Datierung15.05.1903
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/115
ProvenienzWien
Inschriften
Lit. A, Serie 0,018, Nummer 30. Vierprozentiges Niederösterreichisches Landes-Eisenbahn-Anlehen gemäß des Landesgesetzes vom 15. Februar 1903 (Nr. 17, L.G.Bl. ex 1903). Schuldverschreibung lautend auf den Überbringer über Zweihundert Kronen verzinslich mit jährlichern Vier von Hundert. Diese Schuldverschreibung bildet einen Teil des auf Grund des Landesgesetzes vom 15. Februar 1903 (Nr. 17, L.G. Bl. ex 1903) vom Land Niederösterreich aufgenommenen Anlehens im Betrage von Achtzehn Millionen Kronen. Das Formular der Schuldverschreibungen dieses Anlehens samt Tilgungsplan unter den Erlässen des k.k. Finanzministeriums vom 24. März 1903, Z.17.291 und vom 9. Mai 1903, Z 34.527 im Einvernehmen mit dem k.k. Eisenbahnministerium genehmigt worden. Dieses Anlehen dient nach § 1 des oben bezogenen Gesetzes zur finanziellen Durchführung von im Lande Niederösterreich zu erbauenden Lokaleisenbahnen. Das Land Niederösterreich leistet die Verzinsung und Amortisierung dieses Anlehens unter den nachfolgenden Bedingungen: 1. Jede Schuldverschreibung wird mit jährlich Vier vom Hundert vom Tage der Ausgabe bis zu dem Tage , an welchem planmäßig deren Rückzahlung zu erfolgen hat, in nachhinein fälligen halbjährigen Terminen verzinst und es werden diese Zinsen gegen Rückstellung des jeweilig am 1. April und 1. Oktober verfallenen Coupons mit jedesmal Zwanzig Kronen bei der niederösterreichischen Landeskassa (Landes-Ober-Einnehmeramt in Wien) ausbezahlt. 2. Sämtliche Schuldverschreibungen dieses Anlehens werden in jährlich zwei, am 1. Juli und 2. Jänner stattfindenden Ziehungen bis längstens 2. Jänner 1978 nach Maßgabe des beigedruckten Tilgungsplanes verlost. Das Land Niederösterreich behält sich jedoch das Recht vor, auch vor Ablauf dieser Zeit im Wege außerordentlicher Verlosungen ene größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als zur Tilgung der planmäßigen Annuitäts-Rate erforderlch ist, auszulosen oder auf die sämtlichen, noch im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen für ausgelost zu erklären und einzuziehen. Die Ziehungen erfolgen öffentlich im Sitzungssaale des Niederösterreichischen Landes-Ausschusses zu Wien in Gegenwart eines k.k. Regierungs-Kommissares und es werden die Nummern der ausgelosten Schuldverschreibungen ohne Verzug nach erfolgter Ziehung in der amtlichen „Wiener Zeitung“ kundgemacht werden ... Wien, am 15. Mai 1903.
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/13
15.02.1903
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/14
18.06.1906
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/47
31.12.1906
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/16
18.02.1904
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/256
25.02.1899
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
  • Niederösterreichische Landes-Hypothekenanstalt
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/23
17.04.1913
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/27
25.05.1921
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Anleihe
LK197/68
01.05.1911
  • Amt der Niederösterreichischen Landesregierung