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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1423055
„Urtheil und Darstellung der That. Mathias Bednařik, in Hullein in Mähren geboren [...] schuldig erkannt des Verbrechens des meuchlerischen Raubmordes [...] verurtheilt zur Strafe des Todes durch den Strang, welche Strafe wegen nicht eingetretener Begnadigung am heutigen Tage an ihm vollzogen worden ist. […] K.K. Landesgericht in Strafsachen. Wien, den 20. Mai 1885.“
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„Urtheil und Darstellung der That. Mathias Bednařik, in Hullein in Mähren geboren [...] schuldig erkannt des Verbrechens des meuchlerischen Raubmordes [...] verurtheilt zur Strafe des Todes durch den Strang, welche Strafe wegen nicht eingetretener Begnadigung am heutigen Tage an ihm vollzogen worden ist. […] K.K. Landesgericht in Strafsachen. Wien, den 20. Mai 1885.“

ObjektnameTodesurteil
Erwähnte/r Mathias Bednařik
Datierung1885
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1303/15//1
ProvenienzWien
Beschreibung
Todesurteil mit dazugehörigem Tatbestand und Urteil; Einseitiger Druck. Langform Titel: „Urtheil und Darstellung der That. Mathias Bednařik, in Hullein in Mähren geboren, 21 Jahre alt, katholisch, ledig, Schuhmachergehilfe, zweimal wegen Uebertretung der Veruntreuung bestraft, wurde mit Urtheil des k. k. Landesgerichtes in Wien vom 13. April 1885, Z. 12450, schuldig erkannt des Verbrechens des meuchlerischen Raubmordes nach den §§. 134, 135, Z. 1 und 2 St. G., und nach den §§. 136 und 13 St. G., verurtheilt zur Strafe des Todes durch den Strang, welche Strafe wegen nicht eingetretener Begnadigung am heutigen Tage an ihm vollzogen worden ist. […] K.K. Landesgericht in Strafsachen. Wien, den 20. Mai 1885.“
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Signatur„Aus der k. k. Hof= und Staatsdruckerei.“