„Auszug der Verbrechen und des Urtheilspuches wider Johann Anda. / Johann Anda, gebürtig von Pàtyi alt 39 Jahre, und reformierter Religion, hat sein Eheweib auf eine eben so grausame als vorsetzliche Weise ermordet, indem er in der Nacht die Unglückliche überfiel [...] Wegen dieses Mordes, wurde der Verbrecher von allen Gerichtsstellen zum Tode verurtheilt, und dieser Spruch von Sr.k.k. Apost. Majestät bestättiget. / Das Urtheil selbst wurde am 13. August 1828. auf dem gewöhnlichen Richtplatz in Pesth vollzogen, indem der besagte Johann Anda, von dem Scharfrichter mittelst des Schwerdtes vom Leben zum Tode, gebracht wurde.“
ObjektnameTodesurteil
Erwähnte/r
Johann Anda
Erwähnte/r
Maria Bentsik
Datierung13.8.1828
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1303/3//1
ProvenienzPesth
Beschreibung
Todesurteil mit dazugehörigem Tatbestand und Urteil; Einseitiger Druck.
„Auszug der Verbrechen und des Urtheilspuches wider Johann Anda. / Johann Anda, gebürtig von Pàtyi alt 39 Jahre, und reformierter Religion, hat sein Eheweib auf eine eben so grausame als vorsetzliche Weise ermordet, indem er in der Nacht die Unglückliche überfiel [...] Wegen dieses Mordes, wurde der Verbrecher von allen Gerichtsstellen zum Tode verurtheilt, und dieser Spruch von Sr.k.k. Apost. Majestät bestättiget. / Das Urtheil selbst wurde am 13. August 1828. auf dem gewöhnlichen Richtplatz in Pesth vollzogen, indem der besagte Johann Anda, von dem Scharfrichter mittelst des Schwerdtes vom Leben zum Tode, gebracht wurde.“ ---------------- „Auszug der Verbrechen und des Urtheilspruches wider Maria Bentsik. / Maria Bentsik, 38 Jahre alt, gebürtig von Tinnyei und römisch katholischer Religion, beging einen grausamen Mord an ihrem Manne, und zwar aus wilder Rachsucht. - Zur Ausführung dieses entsetzlichen Verbrechens wählte sie die Nacht, - ohne Gefühl des Mitleids und der ehelichen Liebe – band sie ihrem Manne zuerst Hände und Füße, übergoß den Körper des Schlachtopfers mit siedendem Wasser, und zerschmetterte ihm mit einer großen Hacke die Brust. Dann zerbrach sie seine rechte Hand und seinen Fuß, und versetzte ihm noch zwölf Wunden am Leibe, - so zwar, daß der Gemordete nur unter den größten Qualen sein Leben enden konnte. - / Wegen dieses Mordes wurde die Maria Bentsik von allen Gerichtsstellen zum Tode durch das Schwerdt verurtheilt, und Sr.k.k.Apost. Majestät bestättigten das Urtheil, welches am 13. August 1828. zu Pesth durch den Scharfrichter, zur Warnung und abschreckenden Beyspiele öffentlich vollzogen wurde.“
„Auszug der Verbrechen und des Urtheilspuches wider Johann Anda. / Johann Anda, gebürtig von Pàtyi alt 39 Jahre, und reformierter Religion, hat sein Eheweib auf eine eben so grausame als vorsetzliche Weise ermordet, indem er in der Nacht die Unglückliche überfiel [...] Wegen dieses Mordes, wurde der Verbrecher von allen Gerichtsstellen zum Tode verurtheilt, und dieser Spruch von Sr.k.k. Apost. Majestät bestättiget. / Das Urtheil selbst wurde am 13. August 1828. auf dem gewöhnlichen Richtplatz in Pesth vollzogen, indem der besagte Johann Anda, von dem Scharfrichter mittelst des Schwerdtes vom Leben zum Tode, gebracht wurde.“ ---------------- „Auszug der Verbrechen und des Urtheilspruches wider Maria Bentsik. / Maria Bentsik, 38 Jahre alt, gebürtig von Tinnyei und römisch katholischer Religion, beging einen grausamen Mord an ihrem Manne, und zwar aus wilder Rachsucht. - Zur Ausführung dieses entsetzlichen Verbrechens wählte sie die Nacht, - ohne Gefühl des Mitleids und der ehelichen Liebe – band sie ihrem Manne zuerst Hände und Füße, übergoß den Körper des Schlachtopfers mit siedendem Wasser, und zerschmetterte ihm mit einer großen Hacke die Brust. Dann zerbrach sie seine rechte Hand und seinen Fuß, und versetzte ihm noch zwölf Wunden am Leibe, - so zwar, daß der Gemordete nur unter den größten Qualen sein Leben enden konnte. - / Wegen dieses Mordes wurde die Maria Bentsik von allen Gerichtsstellen zum Tode durch das Schwerdt verurtheilt, und Sr.k.k.Apost. Majestät bestättigten das Urtheil, welches am 13. August 1828. zu Pesth durch den Scharfrichter, zur Warnung und abschreckenden Beyspiele öffentlich vollzogen wurde.“
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