Schandmännlein aus Mautern
Datierung17.-18. Jh.
Material/TechnikSandstein
Maße38 x 24 cm
InventarnummerRG-246
ProvenienzMautern
Beschreibung
Sandsteinfigur eines Schandmännleins. Erhalten ist dieselbe bis oberhalb des Knies. Kopf zur linken Seite geneigt, herausgestreckte Zunge. Um den Hals trägt es einen Schellenkranz, vor sich einen großen Knäul aus Stricken. Die rechte Hand zeigt in Richtung Scham. Es diente als Bezeichnung der Schandecke in Mautern.
Städte und Märkte verfügen oft über die niedere Gerichtsbarkeit als Stadt- und Marktgericht. Symbol dafür ist der Pranger, der zur Vollziehung von Ehrenstrafen dient. Ein Schandmännlein stellt die einfachste Form des Prangers dar: eine Schandecke mit an einer Mauernische befestigten Handschellen und Halseisen.
Städte und Märkte verfügen oft über die niedere Gerichtsbarkeit als Stadt- und Marktgericht. Symbol dafür ist der Pranger, der zur Vollziehung von Ehrenstrafen dient. Ein Schandmännlein stellt die einfachste Form des Prangers dar: eine Schandecke mit an einer Mauernische befestigten Handschellen und Halseisen.
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StandortLeihgabe, Museum Niederösterreich, St. Pölten
Objektname: Zirkular
RG-1238/88//1
12.12.1806
- Jakob von Wöber zu Hagenberg
- Anton von Ebenfeld
- Joseph von Haan