Schuldverschreibung, Epstein-Fürst Clary, 40 Gulden
ObjektnameAnleihe
Herausgeber/in
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Datierung15.05.1856
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/172
Beschreibung
Schuldverschreibung, Epstein-Fürst Clary,40 Gulden, Wien, 1856. Epstein-Fürst Clary 1856, Schuldverschreibung Nr. 29.966 über 40 fl. C.M. (Gesamtanleihe über 1,680.000 fl.C.M.), mit Unterschrift des Fürsten Edmund Clary und Epstein, betrifft Sitz d. NÖ Landesschulrats im Palais Epstein, Wipplinger Str. 28 und des Fürsten Clary, Herrengasse 9 (später NÖ Landesmuseum). Dekorativ, äußerst selten Verlosungsplan 1856 - 1889, links wellig beschnitten.
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Inschriften
Schuldverschreibung, Ueber vierzig Gulden Conventions -Münze im Zwanzig-Gulden-Fusse, als einen Antheil an der Anleihe von Einer Million sechsmalhundert achtzig tausend Gulden Conventions - Münze im Zwanzig-Gulden-Fusse, welche ich auf Grund der mir von Sr. k. k. apost. Majestät mit a. h. Bewilligung vom 8. Juni 1855 zur Aufnahme eines Verlosungs-Anlehens aus besonderer Gnade ertheilten Bewilligung mit der Haupt-Schuldverschreibung ddto. Wien den 15. Mai 1856 bei dem k. k. priv. Grosshandlungshause L. Epstein in Wien contrahirt habe, und welche in vierzig zwei tausend gleiche Einlagen vertheilt, mit den zugerechneten Zinsen innerhalb 57 Jahren, vom 15. -Mai 1856 beginnend, in Folge der in dem beigefügten Verlosungs -Plane verzeichneten jährlichen Verlosungen zurückgezahlt werden wird. - Die Auszahlung des planmässig gezogenen Geldbetrages wird an den Ueberbringer der verlosten Partial - Schuldverschreibung gegen deren Rückstellung 6 Monate nach der Ziehung durch mich, meine Erben oder Nachfolger bei dem Grosshandlungshause L. Epstein in Wien baar geschehen. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sammt den nach dem beigedruckten Plane entfallenden Verlosungs -Beträgen sind in der von mir an das Grosshandlungshaus L. Epstein ausgestellten und bei dem k. k. Landesgerichte in Wien hinterlegten Haupt-Schuldverschreibung ddto. Wien den 15. Mai 1856 als Hypotheken nachstehende Realbesitzungen bestellt, und zwar: a) in Folge fideicommissbehördlicher Genehmigung des k. k. Landesgerichtes zu Prag ddto. 1. Februar 1856 Z. 1155-2020 meine Fideicommiss-Herrschaft Teplitz in Böhmen für einen Theilbetrag pr . . . . . . . . 788,200 b) meine Allodialherrschaft Binsdorf in Böhmen für einen Betrag pr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 770,300 c) mein Allodialgut Bensen in Böhmen für einen weitern Theilbetrag pr . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 60,000 d) mein Allodialhaus Nr. 28 in der innern Stadt Wien für den Restbetrag pr . . . . . . . . . . . . . 61,500 sohin diese hier bezeichneten Realitäten für die Gesammtsumme pr .. . . . . . . . . . . . . . . A. 1.680,000 und ist ausserdem noch das sub d bezeichnete Haus für einen Betrag pr. 128,500 fl. als Simultan -Hypothek bestellt worden. Die Intabulirung der oberwähnten Schuldverschreibung auf den vorgenannten Realitäten, und insbesondere auch des fideicommissbehördlichen Onerirungs-Consenses auf Teplitz ist bereits erfolgt. Indem ich jeden Inhaber dieser mit meiner Namensstampiglie und meinem fürstlichen Insiegel, dann mit der Contrasignatur des Grosshandlungshauses L. Epstein versehenen, und von zwei meiner Beamten eigenhändig unterfertigten Theil- Schuldverschreibung schon durch die blosse Innehabung als meinen rechtmässigen Gläubiger in Ansehung des hierauf planmässig entfallenden Verlosungs-Betrages erkenne ohne dass ich berechtiget wäre, die Einwendung der nicht erhaltenen Darlehens-Valuta zu machen, verpflichte ich mich, für mich, meine Erben und Nachfolger, alle in dieser Schuldverschreibung ausgedrückten Verbindlichkeiten auf das Genaueste zu erfüllen, und erkläre, dass ich der gegenwärtigen Theil - Schuldverschreibung nach Maas des darauf entfallenden Antheiles eben dieselben Rechte und Sicherheiten, welche in der Haupt-Schuldverschreibung festgesetzt sind, und namentlich die in der letzteren auf meine obbezeichneten unbeweglichen Guter bestellten Hypothekar-Rechte gerade so, wie in der Haupt-Schuldverschreibung selbst, dergestalt einräume, dass jeder Inhaber auf Grund der gegenwärtigen Theil- Schuldverschreibung allein alle diese Rechte, jedoch unbeschadet der gleichen Rechte der übrigen Theil-Schuldverschreibungen ausüben, ja auch als Kläger selbstständig aufzutreten berechtiget sei. Diese Theil-Schuldverschreibung, sobald sie gezogen, und der darauf entfallende Gewinn bezahlt sein wird, hat als Quittung zu gelten, und berechtiget mich ihre Innehabung zur Löschung eines Antheiles pr. vierzig Gulden Conventions-Münze von der intabulirten Anlehenssumme nach den näheren Bestimmungen der Haupt-Schuldverschreibung. Als Gerichtsstand des Vertrages erkenne ich in Betreff dieses Anlehens für mich und meine Nachfolger im Besitze der dafür verpfändeten Realitäten das k. k. Landesgericht in Wien. Wien, den 15. Mai 1856.“.
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