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Landessammlungen Niederösterreich
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„CIRCULARE Sr. Majestaet haben laut Hofdekrets vom 5ten d. M. anzuordnen geruhet. daß die fuer das Militaer im 530ten §. der zweyten abtheilung des neuen Strafgesetzes bemessene Wegverguetung. nur in dem Falle von dem Kriminalgerichte zu bezahlen sey. [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 21ten Oktober 1804.[...]“
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„CIRCULARE Sr. Majestaet haben laut Hofdekrets vom 5ten d. M. anzuordnen geruhet. daß die fuer das Militaer im 530ten §. der zweyten abtheilung des neuen Strafgesetzes bemessene Wegverguetung. nur in dem Falle von dem Kriminalgerichte zu bezahlen sey. [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 21ten Oktober 1804.[...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl von Werner
Datierung21.10.1804
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/79
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE Sr. Majestaet haben laut Hofdekrets vom 5ten d. M. anzuordnen geruhet, daß die fuer das Militaer im 530ten §. der zweyten abtheilung des neuen Strafgesetzes bemessene Wegverguetung, nur in dem Falle von dem Kriminalgerichte zu bezahlen sey, wenn eine Ueberlieferung der noch in der Untersuchung stehenden Kriminal=Verhafteten geschieht, nicht aber auch dann, wenn die Ablieferung eines schon verurtheilten Straeflinges nach dem Straforte durch das Kreisamt mittels des Militaers eintritt. [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 21ten Oktober 1804. / Karl Freyherr von Werner / Kreishauptmann.“
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