Siebente österreichische Kriegsanleihe 1000 Kronen
ObjektnameAnleihe
Datierung1.11.1917
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/4
ProvenienzWien
Inschriften
Serie 020. No. 059,484. Siebente österr. [eichische] Kriegsanleihe:: steuerfreie 5 ½ % amortisable Staatsanleihe eintausend Kronen. Diese Schuldverschreibung bildet einen Bestandteil der auf Grund des Gesetzes vom 30. Oktober 1917, R.G. Bl. Nr. 419 ausgegebenen steuerfreien 5 ½ % amortisablen Staatsanleihe (VII. Kriegsanleihe). Die Anleihe ist in Serien zu 5.000.000 Kronen eingeteilt und in Abschnitten zu 50, 100, 200, 500, 10.000 und 20.000 Kronen ausgefertigt. Jede Staatsschuldverschreibung ist mit 22 Coupons und mit einem Talon versehen , gegen welchen die weiteren Coupons ohne Anrechnung von Kosten oder Gebühren von der k.k. Staatszentralkasse in Wien zeitgerecht ausgefolgt werden. Die Schuldverschreibungen dieser Anleihe werden vom 1. November 1917, angefangen mit 5 ½ % fürs Jahr, und zwar die Abschnitte zu 50 Kronen in ganzjährigen Raten am 1. September, die übrigen Abschnitte in halbjährigen Raten am 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres, nachhinein verzinst. Die Zinsen vom 1. November 1917 bis 31. Jänner 1918 werden im Abrechungswege vergütet. Die Anleihe wird zum Nennwerte zurückgezahlt und unter Einhaltung eines annähernd gleichen Zinsen- und Kapitalszahlung umfassenden Annuitätenaufwandes in den Jahren 1924 bis 1957 auf Grund von Auslosungen getilgt. Die Auslosung wird nach Serien (zu 5.000.000K) vorgenommen und findet im September jedes Jahres, die erste Auslosung im Februar 1923 statt: die Rückzahlung erfolgt an dem der Auslosung folgenden 1. August. Die ausgelosten Serien werden alljährlich alsbald nach der Ziehung nebst einer Liste der Serien, aus welchen noch Restanten aushaften, in der amtlichen „Wiener Zeitung“ verlautbart werden. Der k.k. Staatsverwaltung ist das Recht vorbehalten, vom 1. Jänner 1927 angefangen die Auslosungen jeweils zu verstärken oder den noch ungetilgten Anleihebetrag ohne Auslosung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte zurückzuzahlen. Die Kündigung wird in der amtlichen „Wiener Zeitung“ verlautbart werden. Die Auszahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Kapitals der Staatsschuldverschreibungen erfolgt ohne Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug gegen Rückstellung der fälligen Zinsencoupons, bzw. Staatsschuldverschreibungen bei der k.k. Staatszentralkasse in Wien. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen erlischt mit dem Fälligkeitstage des Kapitalbetrages; es sind demnach alle bis dahin noch nicht fällig gewordenen Coupons nebst Talon zurückzustellen. Der Betrag der fehlenden Coupons wird vom Kapitalsbetrag in Abzug gebracht. Der Anspruch aus dieser Staatsschuldverschreibung erlischt durch Verjährung in Ansehung des Kapitals binnen dreißig Jahren, in Ansehung der Zinsen binnen sechs Jahren vom Fälligkeitstermin an. Wien, am 1. November 1917. Für den k.k. Finanzminister [unleserliche Unterschrift]. Diese Schuldverschreibung ist in dem Hauptbuche der Staatsschuld eingetragen. Für die Staatsschulden-Kontrollkommission des Reichsrates: [2 unleserliche Unterschriften]