Skip to main content
Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://online.landessammlungen-noe.at/objects/1441019
„CIRCULARE Das Recht der Razionirung der auf dem Lande betretenen Mueßiggaenger steht bloß den k. k. Kreisaemter zu. und haben die Dominien jederzeit ihre Untersuchungsakten sammt dem Gutachten an dasselbe einzusenden. […] St. Poelten. am 12ten September 1811. / Anton Leopold von Roschmann. k. k. n. oe. Regierungsrath. und Kreishauptmann. / Von dem k. k. n. oe. Kreisamte / im V. O. W. W.“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

Permalink

„CIRCULARE Das Recht der Razionirung der auf dem Lande betretenen Mueßiggaenger steht bloß den k. k. Kreisaemter zu. und haben die Dominien jederzeit ihre Untersuchungsakten sammt dem Gutachten an dasselbe einzusenden. […] St. Poelten. am 12ten September 1811. / Anton Leopold von Roschmann. k. k. n. oe. Regierungsrath. und Kreishauptmann. / Von dem k. k. n. oe. Kreisamte / im V. O. W. W.“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Anton Leopold von Roschmann
Datierung12.09.1811
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/124
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Zweiseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE Das Recht der Razionirung der auf dem Lande betretenen Mueßiggaenger steht bloß den k. k. Kreisaemter zu, und haben die Dominien jederzeit ihre Untersuchungsakten sammt dem Gutachten an dasselbe einzusenden. […] St. Poelten, am 12ten September 1811. / Anton Leopold von Roschmann, k. k. n. oe. Regierungsrath, und Kreishauptmann. / Von dem k. k. n. oe. Kreisamte / im V. O. W. W.“
Mehr anzeigenWeniger anzeigen