Ankauf aus Mitteln der Galerienförderung
Zur Unterstützung von Künstler*innen und zur Dokumentation des niederösterreichischen Kunstschaffens sieht das Niederösterreichische Kulturförderungsgesetz (BGBl Nr. 147/1988) den Erwerb von Kunstobjekten für die Landessammlungen Niederösterreich vor. Seit dem Jahr 2002 erfolgt dies unter anderem im Rahmen der Galerienförderung auf Basis eines Fördervertrages, abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Land Niederösterreich. Im Zuge dessen erhalten die Landessammlungen Niederösterreich jährlich seitens des Bundeskanzleramtes für Kunst und Kultur Förderungsmittel in der Höhe von 36.500 Euro, die für Ankäufe zeitgenössischer Kunst aus österreichischen Galerien zweckgewidmet sind. Generelles Bemühen hierbei ist es, das Schaffen etablierter sowie aufstrebender Künstler*innen anhand von repräsentativen Werken aus verschiedenen Perioden zu dokumentieren, um so die Entwicklung des jeweiligen Oeuvres, aber auch zeittypische Kunstphänomene nachvollziehbar zu machen. Ebenso gilt es, vorhandene thematische, stilistische oder medienspezifische Sammlungsschwerpunkte, die sich im Laufe von Jahrzehnten herausgebildet haben, weiterzuverfolgen. Die erworbenen Kunstwerke müssen dabei von österreichischen oder ständig in Österreich lebenden Künstler*innen stammen, womit der Fokus klar auf die Gegenwartskunst gelegt wird.