Prioritäts-Partial-Obligation, Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn, 400 Mark
ObjektnameAnleihe
Herausgeber/in
Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn
Datierung01.10.1897
Material/TechnikPapier
InventarnummerLK197/255
ProvenienzBudapest
Beschreibung
Das Kapital wurde zur Finanzierung der Neusiedlersee-Bahn verwendet. Abgestempelt, im Unterdruck Abbildung Engel, in grün, 2-sprachig, X. Budapest, 1. Oktober 1897. Genuss-Schein; Bahngebiet: Hauptlinie Raab - Ödenburg - Neufeld a.d.L. (114, 91 km); Verbindungsbahn: Raab-Uferbahn (1,91 km); außerdem führte diese Eisenbahn den Betrieb der beiden von der Station Wulkaprodersdorf abzweigenden Schleppbahnen 5,5 km nach den Zuckerfabriken Siegendorf und Hirm; 1897 Übernahme der Neusiedler Seebahn (109,16 km).
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Inschriften
Die Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn hat auf Grund der Generalversammlungs-Beschlüsse vom 10. September 1896, resp. vom 27. Juni 1897, der Gesetz-Artikel XXIX vom Jahre 1896, resp. XXVI vom Jahre 1897, und ihrer statutarisch hinterlegten Prioritäts-Haupt-Obligation ddto Budapest 1. October 1897 17,500, d. i. siebzehntausend fünfhundert mit den laufenden Nummern 1.- bis 17,500 versehene, über je 200, d. i. zweihundert österr. Goldgulden oder 400, d. i. vierhundert Mark deutsche Reichswährung lautende, mit 3, d. i. drei Percent in Gold zu verzinsende Prioritäts-Partial-Obligationen emittirt, in welchen auch diese Partial-Obligation inbegriffen ist. Die Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn verwendet von diesen Partial-Obligationen 14,071 Stück, d. i. Nominale 2.814,200 österreichische Goldgulden oder 5.628,400 Mark deutsche Reichswährung auf Grund des Gesetz-Artikels XXIX vom Jahre 1896 zur eigenthümlichen Erwerbung der Nominale Gulden 3.054,100 österreichischer Währung betragenden, auf eine Dividende von 5 %, berechtigenden Prioritäts-Actien der durch den obgenannten Gesetz-Artikel concessionirten Neusiedler Seebahn-Actiengesellschaft. Diese Prioritäts-Actien bilden eine specielle Sicherheit der Prioritäts-Obligationen dritter Emission und das nach denselben einfliessende Einkommen ist zur Verzinsung und Amortisirung dieser Obligationen dritter Emission zu verwenden. Die Raab-Ödenburg-Ebenfurther Eisenbahn darf die Prioritäts-Actien der Neusiedler Seebahn-Actiengesellschaft nur mit Bewilligung der hohen Regierung verkaufen. Die aus dem eventuellen Verkaufe einfliessenden Summen müssen zur Einlösung im Wege einer aussertourlichen Verlosung, oder eines börsenmässigen Rückkaufes dieser Prioritäts-Obligationen dritter Emission verwendet werden ...“
Objektname: Anleihe
LK197/97
01.07.1909
Objektname: Aktie
LK197/12
06.06.1874
- Wien-Pottendorf-Wr.Neustädter Bahn Actien-Gesellschaft
Objektname: Aktie
LK197/159
02.01.1882
- k.k. priv. Eisenbahn Wien-Aspang
Objektname: Anleihe
LK197/371
21.08.1907
- Lokalbahn Gänserndorf-Gaunersdorf (Gaweinstal)