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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/294138/full</image><schema:name>"Ehebrecherin und falsche brand Bettlerin"</schema:name><schema:dateCreated>18. Jh.</schema:dateCreated><schema:artMedium>Tinte / Papier / Karton</schema:artMedium><schema:description>An den Pranger gestellte Personen bekamen häufig auch Schandtafeln umgehängt, die ihre Missetaten anzeigten. Noch die "Constitutio Criminalis Theresiana" spricht von einem "Das Verbrechen enthaltenden Zettel", Schandtafeln sind heute eine Seltenheit: Da sie meist aus vergänglichen Material wie Pappe oder Holz bestanden, haben sich nur wenige erhalten.
In diesem Fall wurde mit dem Prangerstehen eine Ehebrecherin und falsche "Brandbettlerin" bestraft: Die Obrigkeit gestattete Menschen, deren Hab und Gut ein Raub der Fallem geworden war, durch Betteln ihre Lebensumstände zu verbesseren. Das gaben auch andere vor, um sich unrechtsmäßig zu bereichern.</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/150414/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>