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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/313124/full</image><schema:name>„Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben. um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungserlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Vereinfachung herzustellen. [...] Gegeben in der Hauptstadt Ollmütz den vierten März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. [...].“</schema:name><schema:dateCreated>04.03.1849</schema:dateCreated><schema:creator>[Felix zu Schwarzenberg, Franz Seraph von Stadion, Philipp von Krauß, Alexander von Bach]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Zweiseitiger Druck. Langform Titel:  „ Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben. um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungserlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Vereinfachung herzustellen. [...] beschlossen und verordnen. wie folgt: [...] Gegeben in der Hauptstadt Ollmütz den vierten  März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. / Franz Joseph. / LS. / Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer.“</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/1441122/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>