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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1441071
„DECRET. Seine Majestaet haben laut hohen Regierungsdekretes [...] das Gutachten abzufordern geruht: 1. Ob es zur Vorbeugung der Brandlegungen nicht von erwuenschtem Erfolge waere. wenn die im Jahre 1785 in Maehren und Schlesien auf die Entdeckung und Aufbringung von Raeuber= und Diebesbanden die aus 3 oder mehreren Individuen bestehen gesetzte Taglia von 50 Dukaten. und wenn ein einzelner Dieb oder Raeuber aufgebracht wird. von 30 fl. C. M. allgemein auch auf Brandleger ausgedehnt werde. [...] St. Poelten den 3. Februar 1827. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„DECRET. Seine Majestaet haben laut hohen Regierungsdekretes [...] das Gutachten abzufordern geruht: 1. Ob es zur Vorbeugung der Brandlegungen nicht von erwuenschtem Erfolge waere. wenn die im Jahre 1785 in Maehren und Schlesien auf die Entdeckung und Aufbringung von Raeuber= und Diebesbanden die aus 3 oder mehreren Individuen bestehen gesetzte Taglia von 50 Dukaten. und wenn ein einzelner Dieb oder Raeuber aufgebracht wird. von 30 fl. C. M. allgemein auch auf Brandleger ausgedehnt werde. [...] St. Poelten den 3. Februar 1827. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Joseph von Hohenhau
Datierung03.02.1827
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/174
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „DECRET. Seine Majestaet haben laut hohen Regierungsdekretes vom 30. v. M. mit allerhoechster durch hohes Hofkanzleydekret vom 19. v. M. eroeffneten Entschließung vom 8. desselben Monates das Gutachten abzufordern geruht: 1. Ob es zur Vorbeugung der Brandlegungen nicht von erwuenschtem Erfolge waere, wenn die im Jahre 1785 in Maehren und Schlesien auf die Entdeckung und Aufbringung von Raeuber= und Diebesbanden die aus 3 oder mehreren Individuen bestehen gesetzte Taglia von 50 Dukaten, und wenn ein einzelner Dieb oder Raeuber aufgebracht wird, von 30 fl. C. M. allgemein auch auf Brandleger ausgedehnt werde, wie es Allerhoechst Dieselben schon fuer die beyden schlesischen Kreise zu bewilligen geruhten. [...] St. Poelten den 3. Februar 1827. / Joseph von Hohenhau, k. k. n. oe. Regierungsrath und Kreishauptmann. / Von dem k. k. n. oe. Kreisamte / im V. O. W. W.“
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