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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/312984/full</image><schema:name>„Wir Franz der Erste. […] wir die Ausfertigung der Anticipations=Scheine fuer die Summe von 45 Millionen Gulden beschlossen haben. finden Wir folgende naehere bestimmungen zu ertheilen. und verordnen hiermit: / §. 1. die Anticipations=Scheine werden auf die Betraege von zwanzig. zehn. fuenf und zwey Gulden ausgefertiget. […] Wien den siebenten. May im eintausend achthundert und dreyzehnten […]“</schema:name><schema:dateCreated>07.05.1813</schema:dateCreated><schema:creator>[Aloys von Ugarte, Franz von Woyna, Johann Nepomuk von Geislern]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Zehnseitiger Druck; Seite 5 = Beilage A. „Abbildung eines Anticipations-Scheines à Zehen Gulden.“ und „Abbildung eines Anticipations-Scheines à Zwanzig Gulden.“ auf blauem Papier (35 x 23 cm); Seite 6 = Rückseite Beilage A „Formular eines Anticipations-Scheines à Zehen Gulden.“ und „Formular eines Anticipations-Scheines à Zwanzig Gulden.“; Seite 7 = „Beylage Litt. B. Zum Patente vom 7. May 1813. mittelst welchem die Anticipations=Scheine in Umlauf gesetzt werden. / Beschreibung der Anticipations=Scheine zu 10 und 20 Gulden. […]“; Seite 8 ist unbedruckt; Seite 9-10 = „Beylage Litt. C. zum Patente vom 7. May 1813. mittlest welchem die Anticipations=scheine in Umlauf gebracht werden. / Auszug der in dem Strafgesetze ueber Verbrechen vom 3. September 1803. und den allerhoechsten Entschließungen vom 25. October 1805. 3. December 1808 und 21. Julius 1810 enthaltenen Vorschriften ueber das Verbrechen der Cerfaelschung der als Muenze geltenden oeffentlichen Creditspapiere. [...]“   Langform Titel:  „Wir Franz der Erste, […] Mit Beziehung auf unser Patent vom 16. Apirl d. J., wodurch wir die Ausfertigung der Anticipations=Scheine fuer die Summe von 45 Millionen Gulden beschlossen haben, finden Wir folgende naehere bestimmungen zu ertheilen, und verordnen hiermit: / §. 1. die Anticipations=Scheine werden auf die Betraege von zwanzig, zehn, fuenf und zwey Gulden ausgefertiget. […] Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt=und Residenzstadt Wien den siebenten. May im eintausend achthundert und dreyzehnten […] Jahre. / Franz. / L.S. / Aloys Graf von und zu Ugarte,  koeniglich = Boehmischer oberster  und erzherzoglich Oesterreichischer erster Kanzler. / Franz Graf von Woyna. / Nach Sr. k. k. Majestaet hoechst eigenem Befehle: Joh. Nep. Freyh. v. Geislern.“</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/1441027/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>