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Landessammlungen Niederösterreich
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„CIRCULARE [...] Majestaet befohlen haben, daß der Mißbrauch erblicher Richteramtsverleihungen, ueberall, wo er noch bestehet, allgemein abgestellet, und den Obrigkeiten die Pflicht an das Herz gelegt werden solle, zu Vorstehern in den Gemeinden jedesmahl nur die Tauglichsten, Unbefangensten [...] St. Poelten am 19ten Maerz 1804. [...]“
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© Landessammlungen NÖ

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„CIRCULARE [...] Majestaet befohlen haben, daß der Mißbrauch erblicher Richteramtsverleihungen, ueberall, wo er noch bestehet, allgemein abgestellet, und den Obrigkeiten die Pflicht an das Herz gelegt werden solle, zu Vorstehern in den Gemeinden jedesmahl nur die Tauglichsten, Unbefangensten [...] St. Poelten am 19ten Maerz 1804. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl von Werner
Datierung19.03.1804
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/49
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE Zu Folge hohen Regierungsdekret von 24. Jaen./19ten Maerz d. J. werden gesammten Dominien und Obrigkeiten die noethige Anzahl Abdruecke des Zirkulars, vermoeg welchem Se.Majestaet befohlen haben, daß der Mißbrauch erblicher Richteramtsverleihungen, ueberall, wo er noch bestehet, allgemein abgestellet, und den Obrigkeiten die Pflicht an das Herz gelegt werden solle, zu Vorstehern in den Gemeinden jedesmahl vur die Tauglichsten, Unbefangensten und von ihrer Bescheidenheit sowohl, als im sittlichen Wandel bewaehrtesten Maenner zu bestimmen, hiermit zugestellet. [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten am 19ten Maerz 1804. / Karl Freyherr von Werner / Kreishauptmann.“
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