<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/313294/full</image><schema:name>„End=Urtheil [...] wider den in allhiesigen Mitlitar-Stock=Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand / Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineidig gebrochen [...] Wienn / den 5. Junij 1742.“ „Es solle Hillebrand wegen seines erst=besagten des falschen und Betrügerey verübten Verbrechen [...] allda durch den Stockmeister dem Freymann übergeben / und mit dem Strang vom Leben zum Todt hingerichtet werden.“</schema:name><schema:dateCreated>1742</schema:dateCreated><schema:creator>[Karl Joseph Hillebrand, Johann Baptist Schilgen]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Todesurteil mit dazugehörigem Tatbestand und Urteil; Vierseitiger Druck; 1. Seite unten kleiner Holzschnitt eines Totenschädels auf überkreuzten Knochen sowie Schlange und Kröte; 2. Seite oben ornamentaler Holzschnitt.

„End=Urtheil, Welches Bey dem hinterlassenen Kayserl. Kriegs=Gerichts=Schuldheissen=Ambt / wider den in allhiesigen Mitlitar-Stock=Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand / Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineidig gebrochen, auch in Betrachtung deren mit sich geführten Chur=Bayrisch wider des Allerdurchleuchtigsten Ertz=Hauß von Oesterreich Erb=Recht=Verfügnuß verfasten Deductionen / dann anderen zerschiedentlichen Briefschaften sich sehr starcken Verdacht einer vorgehabten Außkundschaft und Lands=Verrätherey auf den Halß geladen / sondern auch ausser deme von einer Wittib auf eine / boßhaftiger Weis / außgesonnene Arth 1200. Fl.  betrüglich zu seinen Handen gebracht / und anmit das Crimen Falfi, &amp; Stellionatus zum zweyten mahl begangen hat / abgeschöpft / und auf ergangene Hof=Kriegs=Räthliche Verordnung an dem gewöhnlichen Orth pzblicirt / und exequirt worden. Wienn / den 5. Junij 1742.“ „Es solle Hillebrand wegen seines erst=besagten des falschen und Betrügerey verübten Verbrechen durch den Profosen auf die=vor dem Cärntner=Thor befindliche Militar-Richtstatt geführet / allda durch den Stockmeister dem Freymann übergeben / und mit dem Strang vom Leben zum Todt hingerichtet werden.“</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/1423070/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>