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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/8695/full</image><schema:name>Layenspiegel. Von rechtmässigen ordnungen inn Burgerlichen und Peinlichen Regimenten, Mit Addition ursprünglicher rechtsprüchen. Auch der Guldin Bulla, Küniglicher Reformation, Landfriden / etc. Sampt bewärungen gemeyner rechten / und anderm anzeygen. Newlich getruckt.</schema:name><schema:dateCreated>1532</schema:dateCreated><schema:creator>[Ulrich Tengler, Johann Knobloch der Jüngere]</schema:creator><schema:artMedium>Papier, Holz, Metall</schema:artMedium><schema:description>Der 1509 in Augsburg von Ulrich Tengerl erstmals veröffentlichte "Laienspiegel" gilt als eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit. Um seine Verbreitung zu fördern, und die Rechtspraktiken für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde die Rechtssammlung in Deutscher Sprache mit einer Vielzahl von Illustrationen verfasst.
Mit der Übernahme des römischen Rechts in die Rechtssprechung brauchte es Rechtsbücher, die die neuen Inhalte in deutscher Sprache vermittelten. Ein solches war der 1509 erstmals gedruckte "Laienspiegel". Der Autor war nicht studierter Jurist, sondern Gerichts- und Stadtschreiber, Rentmeister und Landvogt. Er kannte die Materie als aus der Praxis. 
</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/103671/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>