<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/8703/full</image><schema:name>Gesetzbuch über Verbrechen</schema:name><schema:dateCreated>1803</schema:dateCreated><schema:creator>[Johann Thomas von Trattner]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Noch als Großherzog der Toskana führte er dort eine Justizreform durch, die sich durch milde Strafen auszeichnete. In einer seiner ersten Handlungen als Kaiser schaffte Leopold II. die unmenschliche Strafen ab. Und er initierte eine Reform des Strafrechts die freilich erste unter Franz II./I. 1803 publiziert wurde. Wie fortschrittlich sie war, beweist vor allem ein Umstand: Viele Züge des Gesetzes, das dem Strafgesetzbuch von 1852 zugrunde liegt, waren bis 1974 im geltenden Strafrecht vertreten.</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/103559/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>