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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/8702/full</image><schema:name>Allgemeines Gesetz über Verbrechen und derselben Bestrafung</schema:name><schema:dateCreated>1787</schema:dateCreated><schema:creator>[Johann Thomas von Trattner]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Mit 1. Jänner 1787 trat das unter Joseph II. erarbeitete sogenannte Josephinische Strafgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Fortschritt: Die Todesstrafe war nicht mehr enthalten - sie war bereits 1781 aufgehoben worden. An ihre Stelle traten allerdings unmenschliche Körperstrafen, hartes Gefängnis und öffentliche Arbeit. So wurden Straftäter etwa nach Ungarn verschickt, um Schiffe donauaufwärts zu ziehen -  das kam Hinrichtungen in Etappen gleich. Erstmals fanden sich keine "magischen Delikte" mehr im Straftatenkatalog.</schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/103558/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>