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<rdf:RDF xmlns:schema="https://schema.org/" xmlns:rdf="https://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"><schema:VisualArtwork><image>/internal/media/dispatcher/8682/full</image><schema:name>Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karl V. - Constitutio Criminalis Carolina</schema:name><schema:dateCreated>1533</schema:dateCreated><schema:creator>[Kaiser Karl V.]</schema:creator><schema:artMedium>Papier</schema:artMedium><schema:description>Die "Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V." markiert den Beginn einer neuen Epoche in der Strafrechtspflege. Zum ersten Mal finden sich hier Beschreibungen, was genau als Versuch und Teilnahme an einem Verbrechen sowie als Notwehr zu verstehen ist. Jedes Delikt und seine Tatbestände waren klar umrissen. Die "Carolina" regelte zudem das Verfahren: Der Richter war an das Gesetz gebunden, die Anwendung der Folter an strenge Voraussetzungen geknüpft - einen glaubhaften Zeugen, der die Tat gesehen hatte, oder hinreichende Indizien.
Exemplar enthält eine Vielzahl an handschriftlichen Anmerkungen. </schema:description><schema:artForm>Rechtsgeschichte – Dokumentation</schema:artForm><schema:url>https://online.landessammlungen-noe.at/objects/103550/rdf</schema:url></schema:VisualArtwork></rdf:RDF>