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Landessammlungen Niederösterreich
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Der Bauernaufstand in Niederösterreich
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

Permalink

Der Bauernaufstand in Niederösterreich

ObjektnameHolzschnitt
Datierung1597
Material/Technikkolorierter Holzschnitt
Maße30,6 x 38,4 cm
InventarnummerRG-1282
Beschreibung
Der Bauernaufstand 1596/97 in Niederösterreich brach vor allem im "Viertel ober dem Manhartsberg" und im "Viertel ober dem Wienerwald" aus. Dem Bauernaufstand ging der Aufstand im Herzogtum „Österreich ob der Enns“ (1594-1597) zuvor. Der Auslöser war 1596 in der Stadt Steyr, wo die Musterung „des zehnten Mannes“ verweigert wurde und Hinrichtungen folgten. Daraufhin brach ein Aufstand aus, der in das heutige Niederösterreich übergriff, wo es um die Rechte der bäuerlichen Bevölkerung nicht besser stand. Die Auflehnungen wurde mit äußerster Grausamkeit von den kaiserlichen Truppen und seinem Söldnerherrn niedergeschlagen, wie die Abbildung zeigt. Neben Hinrichtungen wurde auch „Verstümmelungs-“ und „Schandstrafen“ durchgeführt, wobei die Bestrafungen in den Orten vollzogen wurden, wo die Aufständischen lebten. Der Holzschnitt dokumentiert diese Bestrafungen und Grausamkeiten gegen die bäuerlichen Aufständischen und wurde zur Abschreckung der Bevölkerung erstellt.
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Inschriften
"Abriss der Rebellischen Baurn in Osterreich unter der Ennse / im Viertl ob Wienner Waldt / und ob Manhartsberg / auf vorgehört Urtl und gehalten Recht / an denen orten wo sie sich Rottiert und zusammen versamblet haben / seindt gestrafft worden / In jetzt lauffenden 1597 Jahr."

IM Jar des Herren / als geschribn /
Tausentfünffhundertneinzigsibn/
Unter der Enss in Osterreich.
In Vierteln Zway, die Baurn zugleich.
Ob Wienner Wald und Manhartzperg/
Die Hauer auch unterm gebürg/

Auftruerig worden / ungezam
kein glimpff war ihnen angenem
Mit Kriegsgewalt man nüsste sti(?)
Solch ihren unfueg und mue (?)
Wie all Exempel der geschicht /
Wahrhafft erweisen (?)ericht/

Das Gott nie ungestraft hab lan
Den Rebellischennderthan /
Zaige diser abriss wie´s ergieng /
Wie jeder seinen Lohn empfieng /
Wie auf vorgehen Urtl und
Gehalten Rech der Baurenbund /

In denen orten wo sie sich
Rottieren haben druziglich /
Gestrafft sey worden uberall.
Dem nachkumling vor gleichem fall
Zur Warnung und gedechinuss ach /
Ist die fürbildung billich gmacht.